Der Stiftungsrat. Unser Partner.
Der Stiftungsrat der Braun‘schen Stiftung ist das oberste Stiftungsorgan. Die Umsetzung des Stifterwillens ist das vornehmliche Ziel. Dabei sind die zeitlichen und gesellschaftlichen Änderungen im Sinne des Stifters auf das Wirken der Stiftung anzupassen und auszurichten. Eine Beratung sowie die Anerkennung der Satzung erfolgt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Aus Compliance Gründen überträgt der Stiftungsrat die Durchführung der Geschäfte im Rahmen einer Handlungsvollmacht einer Geschäftsführung bzw. Einrichtungsleitung. Dabei steht der Stiftungsrat beratend zur Seite und überwacht die Tätigkeiten. Weitere Regelungen wie zum Beispiel die Zusammensetzung, Aufgaben und Vertretung sind in der Satzung der Stiftung festgelegt.
Der Stiftungsrat besteht aus dem Stiftungsvorsitzenden und seinem Stellvertreter, Vertreter der katholischen und protestantischen Pfarrgemeinde, vier vom Gemeinderat entsandte Vertreter der Parteien sowie deren jeweiligen Stellvertreter und einer weiteren Person, die vom Stiftungsrat gewählt wird.